Heilbad Heiligenstadt ist die Kreisstadt des Landkreises Eichsfeld in Thüringen (Deutschland) und ein anerkanntes Sole-Heilbad.
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
16.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37308
Vorwahl
03606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
2. Bürgeramt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
3. Ordnungsamt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
Gemeinde Heilbad Heiligenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heilbad Heiligenstadt betreffen die vierte Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2024, bei der über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und mehrere Bebauungspläne, insbesondere im Bereich "Auf dem Hohen Rott", beraten und Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für zukünftige Wohnbaugebiete zu schaffen und das Gebiet weiterzuentwickeln.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.