Heilbad Heiligenstadt ist die Kreisstadt des Landkreises Eichsfeld in Thüringen (Deutschland) und ein anerkanntes Sole-Heilbad.
Bundesland
Landkreis
Eichsfeld
Einwohner
16.899 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37308
Vorwahl
03606
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
2. Bürgeramt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
3. Ordnungsamt Heilbad Heiligenstadt
Markt 1
37308 Heilbad Heiligenstadt
Gemeinde Heilbad Heiligenstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heilbad Heiligenstadt betreffen die vierte Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2024, bei der über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und mehrere Bebauungspläne, insbesondere im Bereich "Auf dem Hohen Rott", beraten und Beschlüsse gefasst werden sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für zukünftige Wohnbaugebiete zu schaffen und das Gebiet weiterzuentwickeln.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.